Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Anja Röbke
Oberer Wasen 12
74626 Bretzfeld
Deutschland
Kontakt:
E-Mail: info@sihm-training.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Anja Röbke
Oberer Wasen 12
74626 Bretzfeld
Deutschland
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsarten
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Schulungen, Trainings, Seminare und Workshops im Bereich Deeskalation / SIHM-Training (nachfolgend „Schulung") der Anbieterin Anja Röbke, SIHM-Training (nachfolgend „Anbieter").
(2) Der Anbieter führt Schulungen in zwei Formen durch:
a) Inhouse-Schulungen: Auftraggeber ist eine Einrichtung oder ein Unternehmen. Der Auftraggeber ist Veranstalter und meldet die Teilnehmenden an. Der Anbieter trägt die fachliche und inhaltliche Verantwortung für die Durchführung der Schulung.
b) Offene Schulungen: Der Anbieter ist Veranstalter und führt die Schulung in eigenen oder von ihm angemieteten Räumlichkeiten durch. Einzelne Teilnehmende buchen die Schulung unmittelbar beim Anbieter und sind insoweit selbst Kunde.
(3) Soweit diese AGB den Begriff „Kunde" verwenden, ist je nach Schulungsart der Auftraggeber nach Absatz 2 Buchstabe a oder die einzelne teilnehmende Person nach Absatz 2 Buchstabe b gemeint.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Anmeldungen und Beauftragungen erfolgen in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder über das jeweils bereitgestellte Buchungsverfahren. Der Vertrag kommt mit der Auftrags- beziehungsweise Buchungsbestätigung des Anbieters oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Inhalt, Umfang, Termin und Ort der Schulung ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Bestätigung.
§ 3 Leistungen und Durchführung
(1) Der Anbieter erbringt die Schulung mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt nach dem vereinbarten Konzept.
(2) Die didaktische und methodische Gestaltung sowie der konkrete Ablauf der Schulung obliegen dem Anbieter beziehungsweise den eingesetzten Trainerinnen und Trainern.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, gleich qualifizierte Trainerinnen oder Trainer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei Inhouse-Schulungen (§ 1 Absatz 2 Buchstabe a) stellt der Kunde geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich bereit. Größe und Ausstattung des Raums müssen der Teilnehmerzahl und dem Schulungsthema angemessen sein. Für körperlich intensive Übungseinheiten muss ausreichend freie Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.
(2) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde das erforderliche Schulungsmaterial bereit, mindestens Bodenmatten (bei Bedarf zusätzlich Yogamatten), Sitzgelegenheiten, ein Flipchart, Kreppklebeband sowie Stifte und Marker. Abweichende Vereinbarungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten.
(3) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde sicher, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmenden vor Beginn der Schulung darüber informiert werden, dass es sich um ein körperlich intensives Training mit Verletzungsrisiko handelt (§ 5).
(4) Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und kann die Schulung deshalb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt der Anspruch des Anbieters auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen unberührt. Mehraufwände kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen.
(5) Bei Inhouse-Schulungen gilt das vereinbarte Honorar unabhängig von der Zahl der tatsächlich erscheinenden Teilnehmenden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Bei offenen Schulungen (§ 1 Absatz 2 Buchstabe b) stellt der Anbieter die Räumlichkeiten und das Schulungsmaterial. Er informiert die Teilnehmenden vor Vertragsschluss über den Charakter des Trainings nach § 5.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und gesundheitliche Eignung
(1) Bei den Schulungen handelt es sich um körperlich intensives Training. Die Übungen können körperliche Belastungen beinhalten. Ein Verletzungsrisiko lässt sich nicht vollständig ausschließen.
(2) Die Teilnehmenden müssen körperlich in der Lage sein, an einem körperlich intensiven Training teilzunehmen. Jede teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre gesundheitliche Eignung vor der Teilnahme eigenverantwortlich abzuklären, im Zweifel durch ärztliche Beratung. Der Anbieter führt keine medizinische Eignungsprüfung durch.
(3) Gesundheitliche Einschränkungen, die die Teilnahme an einzelnen Übungen beeinträchtigen können, sollten der Trainerin oder dem Trainer vor Beginn mitgeteilt werden, damit nach Möglichkeit angepasste Übungsformen angeboten werden können.
(4) Die Teilnahme an den Übungen erfolgt auf eigenes Risiko, soweit der Anbieter die Verletzung nicht zu vertreten hat (§ 10).
§ 6 Weisungsbefugnis der Trainer und Sicherheit
(1) Die Teilnehmenden haben den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Trainerinnen und Trainer Folge zu leisten.
(2) Der Anbieter beziehungsweise die eingesetzten Trainerinnen und Trainer sind berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder in schwerwiegenden Fällen von der weiteren Teilnahme an der Schulung auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Sicherheit anderer Teilnehmender oder den ordnungsgemäßen Ablauf gefährden. Dies gilt insbesondere, wenn Übungen entgegen den Anweisungen übertrieben intensiv oder unkontrolliert ausgeführt werden und dadurch andere Personen gefährdet werden.
(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars besteht in den Fällen des Absatzes 2 nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der Bestätigung genannten Preise. Bei offenen Schulungen gilt der zum Zeitpunkt der Buchung angegebene Preis.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht berechnet.
(3) Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Schulung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist kein Zahlungsziel angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 8 Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann eine gebuchte Schulung vor dem vereinbarten Termin stornieren. Die Stornierung muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen. Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn ist die Stornierung zusätzlich telefonisch anzukündigen.
(2) Bei Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:
a) Stornierung bis 10 Tage vor dem geplanten Durchführungstag: kostenfrei;
b) Stornierung weniger als 10 Tage, aber mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung;
c) Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.
(3) Ersparte Aufwendungen des Anbieters (zum Beispiel nicht anfallende Fahrt- und Übernachtungskosten) werden auf die Stornogebühren angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
(4) Bei offenen Schulungen kann die angemeldete Person anstelle einer Stornierung eine geeignete Ersatzperson benennen, die an ihrer Stelle teilnimmt. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an.
(5) Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden (§ 11) bleibt von diesen Regelungen unberührt.
§ 9 Absage und Verlegung durch den Anbieter
(1) Kann eine Schulung wegen Erkrankung der Trainerin oder des Trainers, höherer Gewalt oder aus anderen vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden bereits gezahlte Vergütungen erstattet.
(2) Bei offenen Schulungen ist der Anbieter zusätzlich berechtigt, eine Schulung bis 7 Tage vor dem geplanten Termin abzusagen, wenn die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch der teilnehmenden Person auf einen Ersatztermin angerechnet.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten oder sonstiger Aufwendungen, bestehen in den Fällen der Absätze 1 und 2 nicht, soweit dem Anbieter kein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung nach § 10 bleibt unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(5) Für Schäden, die darauf beruhen, dass Teilnehmende den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer (§ 6) oder den Teilnahmevoraussetzungen (§ 5) zuwidergehandelt haben, haftet der Anbieter nicht, soweit ihn an dem Schaden kein eigenes Verschulden trifft.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Bucht ein Verbraucher (§ 13 BGB) eine offene Schulung außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (zum Beispiel per E-Mail oder über ein Online-Buchungsverfahren), steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anja Röbke, SIHM-Training, Oberer Wasen 12, 74626 Bretzfeld, E-Mail: info@sihm-training.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Anja Röbke, SIHM-Training, Oberer Wasen 12, 74626 Bretzfeld, E-Mail: info@sihm-training.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________
Name des/der Verbraucher(s): __________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Kunde Unternehmer ist und in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (insbesondere bei Inhouse-Schulungen nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a).
§ 12 Schulungsunterlagen und Urheberrecht
(1) Vom Anbieter zur Verfügung gestellte Schulungsunterlagen und Trainingskonzepte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Teilnehmenden beziehungsweise der Kunde dürfen die Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke im Zusammenhang mit der besuchten Schulung nutzen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Nutzung für eigene Schulungsangebote ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Öhringen.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Geändert am: 24.07.2026