Impressum / AGB

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Anja Röbke Oberer Wasen 12
74626 Bretzfeld
Deutschland

Kontakt:

E-Mail: info@sihm-training.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Anja Röbke
Oberer Wasen 12
74626 Bretzfeld
Deutschland

Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsarten

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Schulungen, Trainings, Seminare und Workshops im Bereich Deeskalation / SIHM-Training (nachfolgend „Schulung") der Anbieterin Anja Röbke, SIHM-Training (nachfolgend „Anbieter").

(2) Der Anbieter führt Schulungen in zwei Formen durch:

a) Inhouse-Schulungen: Auftraggeber ist eine Einrichtung oder ein Unternehmen. Der Auftraggeber ist Veranstalter und meldet die Teilnehmenden an. Der Anbieter trägt die fachliche und inhaltliche Verantwortung für die Durchführung der Schulung.

b) Offene Schulungen: Der Anbieter ist Veranstalter und führt die Schulung in eigenen oder von ihm angemieteten Räumlichkeiten durch. Einzelne Teilnehmende buchen die Schulung unmittelbar beim Anbieter und sind insoweit selbst Kunde.

(3) Soweit diese AGB den Begriff „Kunde" verwenden, ist je nach Schulungsart der Auftraggeber nach Absatz 2 Buchstabe a oder die einzelne teilnehmende Person nach Absatz 2 Buchstabe b gemeint.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Anmeldungen und Beauftragungen erfolgen in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder über das jeweils bereitgestellte Buchungsverfahren. Der Vertrag kommt mit der Auftrags- beziehungsweise Buchungsbestätigung des Anbieters oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Inhalt, Umfang, Termin und Ort der Schulung ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Bestätigung.

§ 3 Leistungen und Durchführung

(1) Der Anbieter erbringt die Schulung mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt nach dem vereinbarten Konzept.

(2) Die didaktische und methodische Gestaltung sowie der konkrete Ablauf der Schulung obliegen dem Anbieter beziehungsweise den eingesetzten Trainerinnen und Trainern.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, gleich qualifizierte Trainerinnen oder Trainer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Bei Inhouse-Schulungen (§ 1 Absatz 2 Buchstabe a) stellt der Kunde geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich bereit. Größe und Ausstattung des Raums müssen der Teilnehmerzahl und dem Schulungsthema angemessen sein. Für körperlich intensive Übungseinheiten muss ausreichend freie Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.

(2) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde das erforderliche Schulungsmaterial bereit, mindestens Bodenmatten (bei Bedarf zusätzlich Yogamatten), ein Flipchart, Kreppklebeband sowie Stifte und Marker. Abweichende Vereinbarungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten.

(3) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde sicher, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmenden vor Beginn der Schulung darüber informiert werden, dass es sich um ein körperlich intensives Training mit Verletzungsrisiko handelt (§ 5).

(4) Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und kann die Schulung deshalb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt der Anspruch des Anbieters auf das vereinbarte Honorar unberührt. Mehraufwände kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen.

(5) Bei offenen Schulungen (§ 1 Absatz 2 Buchstabe b) stellt der Anbieter die Räumlichkeiten und das Schulungsmaterial. Er informiert die Teilnehmenden vor Vertragsschluss über den Charakter des Trainings nach § 5.

§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und gesundheitliche Eignung

(1) Bei den Schulungen handelt es sich um körperlich intensives Training. Die Übungen können körperliche Belastungen beinhalten. Ein Verletzungsrisiko lässt sich nicht vollständig ausschließen.

(2) Die Teilnehmenden müssen körperlich in der Lage sein, an einem körperlich intensiven Training teilzunehmen. Jede teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre gesundheitliche Eignung vor der Teilnahme eigenverantwortlich abzuklären, im Zweifel durch ärztliche Beratung. Der Anbieter führt keine medizinische Eignungsprüfung durch.

(3) Gesundheitliche Einschränkungen, die die Teilnahme an einzelnen Übungen beeinträchtigen können, sollten der Trainerin oder dem Trainer vor Beginn mitgeteilt werden, damit nach Möglichkeit angepasste Übungsformen angeboten werden können.

(4) Die Teilnahme an den Übungen erfolgt auf eigenes Risiko, soweit der Anbieter die Verletzung nicht zu vertreten hat (§ 8).

§ 6 Weisungsbefugnis der Trainer und Sicherheit

(1) Die Teilnehmenden haben den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Trainerinnen und Trainer Folge zu leisten.

(2) Der Anbieter beziehungsweise die eingesetzten Trainerinnen und Trainer sind berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder in schwerwiegenden Fällen von der weiteren Teilnahme an der Schulung auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Sicherheit anderer Teilnehmender oder den ordnungsgemäßen Ablauf gefährden. Dies gilt insbesondere, wenn Übungen entgegen den Anweisungen übertrieben intensiv oder unkontrolliert ausgeführt werden und dadurch andere Personen gefährdet werden.

(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars besteht in den Fällen des Absatzes 2 nicht.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der Bestätigung genannten Preise. Bei offenen Schulungen gilt der zum Zeitpunkt der Buchung angegebene Preis.

(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Für die Haftung des Anbieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

(3) Für Schäden, die darauf beruhen, dass Teilnehmende den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer (§ 6) oder den Teilnahmevoraussetzungen (§ 5) zuwidergehandelt haben, haftet der Anbieter nicht.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Öhringen.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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